Kunstrecht
Kunst und Kultur spricht Viele an. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu. Ein Kunstrecht im eigentlichen Sinne existiert nicht. Die relevanten Gesetzesbestimmungen sind Bestandteile des Obligationenrechts, des Urheberrechts und anderer Gesetzessammlungen. Hier beraten wir Sammler, Künstler, Galerien, Stiftungen oder Trust in allen Bereichen:
- Auktionsrecht
- Galerierecht
- Kunsthandelrecht
- Erbrecht und Kunst